Die Tauglichkeitsüberprüfung der Atemschutz-Geräteträger ÖFAST wurde in diesem Jahr neu festgelegt.
Die Atemschutztauglichkeit wird in einem dreistufigen Modell festgelegt:
Tagesverfassung: Eigene Feststellung der Einsatztauglichkeit unmittelbar vor einem Einsatz
Leistung: Feststellung der körperlichen Eignung durch einsatzbezogene Leistungstest ÖFAST
Gesundheit: Beurteilung der gesundheitlichen Eignung durch einen Arzt (AKL-Test)
Neu ist der Österreichischer Feuerwehr Atemschutz Leistungstest, der von jedem Geräteträger jährlich abgelegt werden muss:
Station 1: 200m gehen ohne Schläuche, 100m gehen mit 2 B-Schläuchen
Station 2: Stiegensteigen 180Stufen – bei uns ersetzt durch Gehen auf steilen Hang
Station 3: 100m gehen mit 2 Schaumkanistern
Station 4: Hindernisse übersteigen und unterkriechen
Station 5: C-Schlauch aufrollen
Auch wenn diese Aufgaben am Papier nicht schwierig erscheinen, verlangten diese in der Praxis jedoch den Kameraden einiges an Kondition ab.
Die erste Überprüfung unterzogen sich 12 Geräteträger, alle haben diesen Test mit optimaler körperlichen Tauglichkeit bestanden.